Stellen Sie sich vor: Sie haben den Kaufvertrag für Ihre Traumwohnung unterschrieben, den Kaufpreis überwiesen - und dann erfährt Ihr Notar, dass der Verkäufer die Immobilie noch am selben Tag an jemand anderen verkauft hat. Klingt wie ein Film? In Deutschland ist das mit einer Auflassungsvormerkung nahezu unmöglich. Doch viele Käufer wissen nicht, was diese Vormerkung wirklich bedeutet - und warum sie so wichtig ist.
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer vor dem endgültigen Eigentumsübergang schützt. Sie wird nicht erst nach der Zahlung des Kaufpreises vorgenommen, sondern direkt nach der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrags. Bis dahin ist der Verkäufer immer noch rechtlich der Eigentümer - aber er darf die Immobilie nicht mehr an Dritte verkaufen, keine neuen Grundschulden eintragen oder sonstige Belastungen vornehmen.Diese Vormerkung steht im Grundbuch in Abteilung II, dem Teil, der beschränkte dingliche Rechte und Anwartschaften registriert. Sie ist keine Vollendung des Kaufs, sondern eine Art Reservierung. Sie sagt: „Hier kommt jemand, der ein Recht auf das Eigentum hat - und der hat Vorrang.“
Ohne diese Eintragung wäre der Käufer völlig schutzlos. Der Verkäufer könnte das Geld annehmen, den Kaufvertrag unterschreiben - und dann am nächsten Tag eine neue Hypothek auf die Immobilie setzen oder sie an einen anderen Interessenten verkaufen. Der neue Käufer würde dann rechtlich den Vorrang haben, weil er als Erster im Grundbuch eingetragen wurde. Der erste Käufer hätte nur noch einen Anspruch auf Schadensersatz - aber keine Immobilie mehr.
Wie funktioniert die Auflassungsvormerkung?
Der Ablauf ist standardisiert und wird vom Notar organisiert. Hier ist, was passiert:- Notarielle Unterzeichnung des Kaufvertrags: Beide Parteien unterschreiben den Vertrag vor dem Notar. Der Notar prüft alle Unterlagen, klärt Rechte und Pflichten.
- Antrag auf Vormerkung: Unmittelbar danach beantragt der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dafür braucht er die Zustimmung des Verkäufers - diese wird im Kaufvertrag bereits festgehalten.
- Eintragung im Grundbuch: Das Grundbuchamt bearbeitet den Antrag. In der Regel dauert das 7 bis 14 Tage, seit der Einführung der elektronischen Grundbuchführung (eGB) im Jahr 2023 aber oft nur noch 5 bis 10 Werktage.
- Kaufpreiszahlung: Erst nach Eintragung der Vormerkung wird der Kaufpreis überwiesen. Die Bank zahlt meist erst, wenn sie die Vormerkung im Grundbuch sieht - denn sie braucht diese Sicherheit für ihr Darlehen.
- Auflassung und Umschreibung: Nach Zahlungseingang und vollständiger Erfüllung aller Vertragsbedingungen wird die eigentliche Auflassung notariell beurkundet. Dann wird der Käufer als neuer Eigentümer in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen.
Die Vormerkung bleibt bis zur vollständigen Umschreibung aktiv. Danach erlischt sie automatisch. Sie ist also temporär - aber entscheidend.
Warum brauchen Banken die Auflassungsvormerkung?
Wenn Sie eine Baufinanzierung brauchen, ist die Auflassungsvormerkung nicht nur empfehlenswert - sie ist Pflicht. Jede Bank verlangt sie. Warum?Die Bank gibt Ihnen ein Darlehen - und sichert sich dafür mit einer Grundschuld an der Immobilie. Aber wenn die Immobilie noch nicht Ihnen gehört, kann sie auch nicht als Sicherheit dienen. Die Vormerkung löst dieses Dilemma: Sie garantiert der Bank, dass Sie als Käufer das Eigentum erhalten werden - und dass keine anderen Gläubiger dazwischenkommen.
Ohne Vormerkung wäre die Bank in der Lage, Ihr Darlehen auszuzahlen - und dann festzustellen, dass die Immobilie bereits an jemand anderen verkauft wurde. Die Grundschuld wäre wertlos. Deshalb verweigern Banken die Auszahlung, solange die Vormerkung nicht im Grundbuch steht.
Kosten und wer zahlt sie?
Die Kosten für die Auflassungsvormerkung sind Teil der Anschaffungskosten und gehen zu Lasten des Käufers. Die Gebühr beim Grundbuchamt liegt typischerweise zwischen 100 und 200 Euro, abhängig vom Wert der Immobilie. Dazu kommen die Notarkosten für die Antragstellung - das sind in der Regel 150 bis 300 Euro, je nach Komplexität.Im Vergleich zum Gesamtkaufpreis sind das kleine Beträge - aber eine der besten Investitionen, die Sie tätigen können. Viele Käufer denken, sie könnten diese Kosten sparen, um mehr für Renovierungen übrig zu haben. Das ist ein fataler Fehler. Eine Vormerkung kostet weniger als ein Monat Miete - und verhindert, dass Sie Ihre gesamte Ersparnis verlieren.
Ein Käufer aus Leipzig, der 2023 eine Denkmalimmobilie kaufte, berichtete: „Ich dachte, die 180 Euro für die Vormerkung sind überflüssig. Dann habe ich gesehen, wie der Verkäufer drei Tage nach Vertragsabschluss einen neuen Käufer gefunden hatte - ohne Vormerkung wäre ich jetzt leer ausgegangen.“
Vorteile und Grenzen der Vormerkung
Die Vormerkung ist kein Allheilmittel - aber sie ist der sicherste Schutz, den das deutsche Recht bietet.Vorteile:
- Schützt vor Doppelverkäufen
- Verhindert neue Grundschulden oder Pfandrechte des Verkäufers
- Erhöht die Kreditwürdigkeit gegenüber Banken
- Gibt dem Käufer rechtlichen Vorrang gegenüber späteren Eintragungen
- Wird in über 99 % aller Immobilienkäufe in Deutschland angewendet
Grenzen:
- Schützt nicht vor Belastungen, die vor der Vormerkung im Grundbuch standen (z. B. alte Grundschulden, Nießbrauchrechte)
- Kein Schutz vor versteckten Mängeln oder rechtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Erbansprüche, Mietverträge)
- Kein Ersatz für eine gründliche Grundbucheinsicht vor Vertragsabschluss
Das bedeutet: Sie müssen immer vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags den Grundbuchauszug prüfen - und zwar vor der Vormerkung. Nur so sehen Sie, ob die Immobilie schon belastet ist.
Wie lange dauert die Eintragung?
Früher konnte die Bearbeitung durch das Grundbuchamt bis zu drei Wochen dauern. Seit der Einführung der elektronischen Grundbuchführung (eGB) im Jahr 2023 hat sich das deutlich beschleunigt. In den meisten Bundesländern dauert es jetzt durchschnittlich 7 bis 10 Werktage.Im Jahr 2025 wird die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf 5 bis 6 Werktage sinken - das ist das Ziel der Bundesregierung. In Städten wie Leipzig, Berlin oder München läuft die Digitalisierung schneller als im ländlichen Raum. Dennoch: Wenn der Notar die Unterlagen nicht vollständig einreicht, verzögert sich alles. Häufige Ursachen sind fehlende Identitätsnachweise, unklare Zustimmungen oder unvollständige Grundbuchunterlagen.
Ein Käufer aus Frankfurt berichtete: „Die Vormerkung dauerte sechs Wochen - weil der Verkäufer seine Ehefrau nicht zur Zustimmung bewegen konnte. Sie war nicht im Grundbuch eingetragen, aber es gab ein Ehegatteneinvernehmensverfahren aus den 90ern. Der Notar musste das erst klären.“
Das ist der Nachteil: Die Vormerkung ist abhängig von menschlichen Fehlern und bürokratischen Hürden. Aber sie ist immer noch der sicherste Weg, den es gibt.
Was passiert, wenn die Vormerkung fehlt?
Es gibt Käufer, die meinen, sie könnten die Vormerkung umgehen - etwa weil der Verkäufer ein Verwandter ist oder weil sie bar zahlen. Das ist extrem riskant.Ein Fall aus 2024: Ein Paar kaufte eine Wohnung in Dresden bar, ohne Vormerkung. Der Verkäufer verschwand mit dem Geld - und drei Tage später wurde die Wohnung an einen anderen Käufer verkauft, der die Vormerkung beantragt hatte. Der erste Käufer bekam sein Geld zurück - aber keine Wohnung. Er verlor nicht nur 280.000 Euro, sondern auch einen halben Lebensplan.
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer auf die Vormerkung verzichtet, verzichtet auf den Schutz des Grundbuchrechts. Selbst wenn der Verkäufer ehrlich ist - wer garantiert, dass er nicht plötzlich überraschend versterben, insolvent werden oder von einem Betrüger überzeugt wird?
Die Zukunft der Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist kein veraltetes Verfahren - sie entwickelt sich weiter. Seit 2023 ist die elektronische Einreichung in allen Bundesländern Pflicht. Die Notare arbeiten mit digitalen Signaturen, die Grundbuchämter verarbeiten Anträge in Echtzeit.Bis 2027 soll das gesamte Grundbuchwesen digitalisiert sein. Dann wird die Vormerkung innerhalb von 24 Stunden eingetragen - vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Das wird den Prozess noch sicherer und schneller machen.
Dennoch: Der Notar bleibt unersetzlich. Die Zustimmung zur Vormerkung, die Auflassung selbst - alles muss persönlich vor Notar erfolgen. Das ist kein Überbleibsel aus vergangenen Zeiten, sondern ein bewusster Schutzmechanismus. Es geht nicht um Papierkram - es geht um Sicherheit.
Fazit: Eine Vormerkung ist kein Luxus - sie ist die Grundlage
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann ist die Auflassungsvormerkung der wichtigste Schritt nach dem Vertragsabschluss. Sie ist nicht teuer, nicht kompliziert - aber unverzichtbar. Sie schützt Ihr Geld, Ihre Zukunft, Ihren Traum.Kein Käufer in Deutschland sollte ohne sie beginnen. Keine Bank zahlt ohne sie. Kein Notar empfiehlt sie - er verlangt sie. Und wenn Sie sich fragen, ob Sie sie brauchen: Die Antwort ist immer ja. Nicht nur, weil es das Gesetz vorschreibt - sondern weil es Ihr Recht ist, sicher zu kaufen.
Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?
Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach der notariellen Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt - nicht erst nach der Kaufpreiszahlung. Der Notar reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein, meist innerhalb von 1-2 Werktagen nach Vertragsabschluss. Die Eintragung selbst dauert in der Regel 5-14 Werktage, je nach Bundesland und Digitalisierungsstand.
Kann der Verkäufer die Immobilie trotz Vormerkung noch verkaufen?
Nein. Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch steht, hat der Käufer Vorrang. Jede spätere Eintragung - etwa ein weiterer Kaufvertrag oder eine neue Grundschuld - ist unwirksam. Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr an Dritte veräußern, ohne dass der ursprüngliche Käufer rechtlich vorrangig geschützt ist.
Wer trägt die Kosten für die Auflassungsvormerkung?
Die Kosten für die Eintragung der Vormerkung beim Grundbuchamt (100-200 €) sowie die Notarkosten für die Antragstellung (150-300 €) trägt der Käufer. Diese Ausgaben sind Teil der Anschaffungskosten und werden in der Regel bei der Finanzierung mit einbezogen.
Schützt die Vormerkung vor bestehenden Belastungen?
Nein. Die Auflassungsvormerkung schützt nur vor Belastungen, die nach ihrer Eintragung entstehen. Bestehende Grundschulden, Nießbrauchrechte oder Mietverträge, die bereits im Grundbuch eingetragen waren, bleiben bestehen. Deshalb muss der Käufer vor Vertragsabschluss immer einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern und prüfen.
Ist die Vormerkung auch bei Barzahlung nötig?
Ja. Selbst wenn Sie bar zahlen, ist die Vormerkung unverzichtbar. Ohne sie besteht das Risiko, dass der Verkäufer die Immobilie kurz nach Zahlungseingang an einen anderen Käufer verkauft - und Sie verlieren Ihr Geld und Ihre Wohnung. Die Vormerkung ist kein Schutz für die Bank, sondern für Sie als Käufer.
Was passiert, wenn die Vormerkung nicht eingetragen wird?
Wenn die Vormerkung nicht eingetragen wird, ist der Käufer rechtlich schutzlos. Der Verkäufer kann die Immobilie jederzeit an Dritte verkaufen, belasten oder verpfänden. Der Käufer hat dann nur einen Schadensersatzanspruch - aber keinen Anspruch auf die Immobilie selbst. In der Praxis bedeutet das: Sie verlieren Ihr Geld und Ihre Wohnung.