Brandschutzvorgaben bei Bestandsimmobilien: Was Sie als Eigentümer jetzt wissen müssen

Brandschutzvorgaben bei Bestandsimmobilien: Was Sie als Eigentümer jetzt wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein altes Mehrfamilienhaus aus den 1960er Jahren - schön, preiswert, ideal. Doch dann kommt der Brief von der Bauaufsicht: Brandschutzvorgaben müssen nachgerüstet werden. Plötzlich stehen Kosten von mehreren zehntausend Euro auf dem Tisch, und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen. Das ist kein Einzelfall. In Deutschland gibt es über 12 Millionen Wohngebäude, die vor 1980 gebaut wurden. Die meisten davon erfüllen heute nicht mehr die aktuellen Brandschutzvorgaben. Doch was muss wirklich nachgerüstet werden? Und wann genau? Viel wird falsch verstanden - vor allem im Vergleich zu energetischen Sanierungen, die klar geregelt sind. Brandschutz ist anders. Komplexer. Und oft teurer.

Was genau sind Brandschutzvorgaben für Bestandsimmobilien?

Brandschutzvorgaben sind gesetzliche Regeln, die sicherstellen sollen, dass Menschen im Brandfall schnell und sicher aus einem Gebäude fliehen können. Das gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende Gebäude. Anders als beim Energieausweis oder der Dämmung gibt es keine bundesweite Einheitsregel. Stattdessen gelten die 16 Landesbauordnungen (LBO) - in Bayern die BayBO, in Berlin die BauO Bln, in Sachsen die SächsBO. Alle basieren auf der Musterbauordnung (MBO), die zuletzt 2017 aktualisiert wurde. Doch die Umsetzung variiert stark.

Das Grundprinzip: Bestehende Gebäude genießen Bestandschutz. Das heißt, wenn Ihr Haus 1972 gebaut wurde und damals alle Vorschriften erfüllte, müssen Sie es nicht einfach auf den neuesten Stand bringen - nur weil die Regeln heute strenger sind. Aber: Sobald Sie baulich etwas verändern - eine Wand versetzen, eine Wohnung umbauen, das Dach aufstocken, die Nutzung von Wohnen auf Gewerbe ändern - dann greift die Nachrüstpflicht. Dann müssen die aktuellen Brandschutzvorgaben für den veränderten Teil gelten. Und oft auch für den gesamten Gebäudeteil.

Was muss nachgerüstet werden? Die drei Kernbereiche

Es gibt drei Bereiche, die bei jeder Sanierung oder Nutzungsänderung geprüft werden: Flucht- und Rettungswege, bautechnische Maßnahmen und betriebliche Sicherheit.

1. Flucht- und Rettungswege - das ist der häufigste Grund für Nachrüstungen. In Mehrfamilienhäusern sind Hausflure, Treppenhäuser und Ausgänge die Hauptfluchtrouten. Die Mindestbreite liegt laut MBO bei 1,20 Metern für Gebäude mit bis zu 200 Personen. In Berlin gilt: Bei Nutzflächen über 500 m² müssen zwei unabhängige Fluchtrouten mit je 1,50 m Breite vorhanden sein. Das klingt einfach - bis Sie sehen, dass Ihr Treppenhaus nur 90 cm breit ist. Dann müssen Sie entweder die Wand versetzen, Türen austauschen oder einen zweiten Ausgang schaffen. In denkmalgeschützten Häusern ist das besonders schwierig. Ein Fall aus Dresden: Ein Eigentümer musste historische Innentüren entfernen, um die Breite zu erreichen - und durfte sie danach originalgetreu nachbauen. Kosten: 18.000 Euro.

2. Bautechnische Maßnahmen - das sind Wände, Türen, Decken, die Feuer und Rauch zurückhalten sollen. In Altbauten sind oft Holzwände, Holztüren oder Dämmstoffe wie Polystyrol verbaut, die heute nicht mehr erlaubt sind. Sie müssen durch feuerhemmende Materialien ersetzt werden. Besonders kritisch: Treppenhäuser. Sie müssen als Rauchschutzräume ausgeführt sein. Das bedeutet: Türen müssen Feuerschutztüren sein (mindestens T30), und die Wandkonstruktion muss mindestens 60 Minuten Feuerwiderstand haben. Ein 1968 gebautes Haus in Berlin musste 28 solche Türen austauschen - inklusive Montage: 32.000 Euro.

3. Betriebliche Sicherheit - das sind Rauchwarnmelder, Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung und die Vermeidung von Brandlasten. Seit 2021 müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein - das ist bundesweit verpflichtend. Aber viele Eigentümer wissen das nicht. Und auch das Abstellen von Altpapier, Kartons oder Möbeln im Treppenhaus ist verboten. Es ist kein Vergehen, wenn ein Kinderwagen steht - aber wenn dort 20 Kartons mit Papier liegen, ist das eine klare Brandgefahr. Die Feuerwehr kann bei Kontrollen Bußgelder verhängen - bis zu 5.000 Euro pro Verstoß.

Wann müssen Sie handeln? Keine Fristen - aber klare Auslöser

Im Gegensatz zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), wo Sie zwei Jahre nach Kauf Zeit haben, um die Dämmung nachzubessern, gibt es bei Brandschutz keine festen Fristen. Sie müssen nicht einfach so nachrüsten. Aber Sie müssen reagieren, wenn:

  • Sie eine Wohnung umbauen oder erweitern
  • Sie die Nutzung ändern (z. B. von Wohnen zu Gewerbe oder Büro)
  • Sie eine Genehmigung für eine Baumaßnahme beantragen
  • Die Bauaufsichtsbehörde Sie auffordert (z. B. nach einem Brand oder Beschwerde)
  • Ein Sachverständiger während einer Verkaufs- oder Vermietungsdokumentation einen Mangel feststellt

Das ist der Knackpunkt: Die Behörden kontrollieren selten freiwillig. Sie greifen erst ein, wenn etwas schiefgeht. Aber das ist kein Grund, zu warten. Ein Brand kann jederzeit passieren. Und wenn nach einem Brand festgestellt wird, dass Sie die Vorschriften ignoriert haben, haften Sie persönlich - auch finanziell. Versicherungen weigern sich oft, Schäden zu zahlen, wenn Brandschutzmängel nachgewiesen werden.

Arbeiter installieren feuerhemmende Türen in einem historischen Treppenhaus, während originale Holzdetails erhalten bleiben.

Warum sind die Kosten so unterschiedlich?

Ein Haus in Hamburg kostet 20.000 Euro für Brandschutz-Nachrüstung. Dasselbe Haus in Bayern: 55.000 Euro. Warum? Weil die Länder unterschiedlich interpretieren. Die Technische Universität München hat 2022 eine Studie veröffentlicht: Für identische Gebäude variieren die Kosten je nach Bundesland um bis zu 300 Prozent. In Nordrhein-Westfalen wird strenger kontrolliert, in Sachsen gibt es mehr Spielräume. Auch die Bauweise spielt eine Rolle: Ein Haus mit Kellergeschoss und Treppenhaus in der Mitte ist teurer zu sanieren als ein Reihenhaus mit Außenstiege.

Und dann gibt es noch die Denkmalschutz-Hürde. In vielen Städten müssen historische Fassaden, Treppen oder Türen erhalten bleiben. Aber moderne Brandschutzanforderungen verlangen feuerfeste Türen, neue Wände, Rauchmelder - oft an Stellen, wo das Original nicht mehr passt. Lösungen müssen ingenieurmäßig geplant werden - und das kostet. Ein Gutachter für Brandschutz kostet zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Aber im Vergleich zu einer Nachbesserung, die später doppelt so teuer wird, ist das eine gute Investition.

Was kostet eine Nachrüstung wirklich?

Die Kosten sind nicht pauschal. Hier ein realistischer Überblick:

  • Einfamilienhaus (keine Änderung der Nutzung): 5.000-12.000 Euro (vor allem Rauchmelder, Türen, Beleuchtung)
  • Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen (Sanierung): 30.000-60.000 Euro (Fluchtweg, Feuerschutztüren, Notbeleuchtung)
  • Gewerbeimmobilie (z. B. Arztpraxis im Altbau): 50.000-120.000 Euro (Brandmeldeanlage, Rauchabschottung, zweiter Ausgang)

Ein konkreter Fall: Ein Vermieter in Berlin musste 2024 ein 1968 gebautes Haus sanieren. 28 Feuerschutztüren, 12 Rauchwarnmelder, neue Notbeleuchtung, Umbau eines Fluchtweges - insgesamt 48.500 Euro. Die Mieter durften nichts zahlen. Das Geld musste er selbst tragen. Und das ist kein Einzelfall. Laut Mieterbund-Report 2023 gab es 1.247 Fälle von Mietminderungen wegen Brandschutzmängeln - ein Anstieg von 27 Prozent gegenüber 2022. Mieter wissen, dass sie bei Mängeln die Miete kürzen dürfen. Und sie tun es.

Exterieur eines Altbaus mit roten Warnlinien, die Brandschutzmängel markieren, neben einer digitalen Modernisierungsvariante.

Was können Sie tun? Praktische Schritte

Sie brauchen keinen Experten, der Ihnen alles erklärt - aber Sie brauchen klare Schritte:

  1. Prüfen Sie die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Suchen Sie nach „§ 70 MBO“ oder „Bestandsimmobilien Brandschutz“. Die meisten Länder haben die Vorschriften online.
  2. Erstellen Sie eine Liste aller baulichen Veränderungen der letzten 10 Jahre. Hat jemand eine Wand weggenommen? Ein Fenster vergrößert? Eine Wohnung umgebaut? Das könnte den Nachrüstpflichten auslösen.
  3. Prüfen Sie Ihre Fluchtrouten. Sind Treppenhäuser frei? Ist die Breite mindestens 1,20 m? Sind Türen feuerhemmend? Ist die Notbeleuchtung intakt?
  4. Installieren Sie Rauchwarnmelder. Wenn noch nicht geschehen - jetzt. Sie sind Pflicht, und sie retten Leben.
  5. Holen Sie sich eine kostenlose Beratung. Viele Feuerwehren bieten das an. In Berlin wurden 2023 über 1.800 Beratungen für Bestandsimmobilien durchgeführt. Die meisten sind kostenlos.
  6. Beauftragen Sie einen Brandschutzgutachter, wenn Sie sanieren wollen. Nicht weil es Pflicht ist - sondern weil es Sie Geld spart. Eine fachgerechte Planung kostet 2.000 Euro. Eine falsche Sanierung kostet 8.200 Euro im Durchschnitt - laut Verband Privater Bauherren.

Die Zukunft: Was kommt 2026?

Die Bundesregierung arbeitet an einem neuen Gesetz: „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts“. Es soll bis 2026 in Kraft treten und eine bundeseinheitliche Regelung für Brandschutz in Bestandsbauten einführen. Das ist gut - denn der aktuelle Wirrwarr aus 16 Landesvorschriften führt zu Ungerechtigkeit und Unsicherheit.

Auch die Digitalisierung schreitet voran. In Hamburg gibt es seit Januar 2024 die „Digitale Brandschutzakte“ - alle wichtigen Daten zu Türen, Wänden, Meldern werden digital gespeichert. Das erleichtert Kontrollen und Sanierungen. Und Forschungsprojekte wie „SmartBrandschutz“ vom Fraunhofer-Institut entwickeln Sensorsysteme, die in Altbauten eingebaut werden können, um Rauch oder Hitze früh zu erkennen - ohne große Umbauten.

Doch eines bleibt: Es gibt keine staatliche Förderung für Brandschutz-Nachrüstungen. Im Gegensatz zur Dämmung, die mit BEG-Programmen unterstützt wird, zahlt der Eigentümer alles selbst. Das ist ein Problem - besonders für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften. Laut Mieterbund-Umfrage vom März 2024 haben 43 Prozent keine Rücklagen für solche Maßnahmen.

Die Lösung? Nicht warten. Nicht hoffen, dass niemand kommt. Nicht glauben, dass „es schon so lange funktioniert hat“. Brandschutz ist kein Luxus - es ist eine Pflicht. Und die kostet Geld. Aber weniger als ein Brand. Und noch weniger als eine Mietminderung, eine Klage oder eine Haftung nach einem Unglück.