Zuständigkeiten Wasserzähler: Wer zahlt, wer kontrolliert, wer verantwortlich ist

Bei Zuständigkeiten Wasserzähler, die klare Aufteilung von Verantwortung zwischen Vermieter, Mieter und Wasserversorger im deutschen Recht. Auch bekannt als Verantwortlichkeiten für Wassermessgeräte, regeln sie, wer den Zähler installiert, wer die Ablesung macht und wer für Schäden oder Fehler aufkommt. Viele denken, dass der Mieter den Wasserzähler selbst bezahlt – doch das stimmt nicht. Nach dem Messgerätegesetz, das deutsche Gesetz, das die Pflichten bei der Messung von Wasser, Strom und Gas festlegt liegt die Verantwortung für die Anschaffung, Montage und Wartung des Wasserzählers beim Wasserversorger, das lokale Unternehmen, das Trinkwasser an Haus und Wohnung liefert. Der Mieter zahlt nur den verbrauchten Wasserpreis – nicht den Zähler selbst.

Was viele nicht wissen: Der Vermieter darf den Wasserzähler nicht einfach wechseln oder ablesen, wenn er will. Er braucht die Zustimmung des Wasserversorgers und muss sicherstellen, dass der neue Zähler vom Messdienst zugelassen ist. Auch wenn der Zähler defekt ist oder falsch misst, ist der Wasserversorger verpflichtet, ihn kostenlos zu prüfen und bei Bedarf auszutauschen. Nur wenn der Mieter den Zähler beschädigt – etwa durch unsachgemäße Nutzung oder Sabotage – muss er die Kosten tragen. Und selbst dann muss der Wasserversorger den Schaden bestätigen. Ein einfaches Ablesen durch den Vermieter reicht nicht aus, um die Kosten umzulegen. Die Ablesung muss dokumentiert, signiert und vom Versorger überprüft werden.

Als Mieter sollten Sie wissen: Sie haben das Recht, die Ablesung zu kontrollieren und einen eigenen Stand zu notieren. Wenn die Rechnung plötzlich um 50 % höher ist, ohne dass Sie mehr verbraucht haben, ist das kein Zufall. Es könnte ein defekter Zähler, eine falsche Ablesung oder sogar eine falsche Umlage sein. In solchen Fällen können Sie den Wasserversorger schriftlich auffordern, den Zähler zu prüfen. Und wenn er tatsächlich falsch misst, muss er die Überzahlung zurückerstatten – inklusive Zinsen. Viele Mieter zahlen jahrelang zu viel, weil sie nicht nachfragen. Das muss nicht sein.

Die Zuständigkeiten sind klar – aber oft unklar kommuniziert. Der Wasserversorger ist der verantwortliche Akteur, nicht der Vermieter. Der Mieter ist kein Dienstleister, sondern ein Verbraucher mit Rechten. Und das Messgerätegesetz schützt genau das: Transparenz, Fairness und technische Richtigkeit. Wenn Sie in einem Altbau wohnen und der Zähler aus den 80ern ist: Fragen Sie nach einem Austausch. Moderne Zähler sind präziser, digital lesbar und vermeiden Streit. Sie brauchen keinen Anwalt, um das zu fordern. Ein kurzer Brief an den Versorger reicht.

Unten finden Sie Artikel, die genau diese Themen aufgreifen: von der Rechnungsprüfung über die Pflichten beim Mietende bis hin zu Fällen, wo falsche Ablesungen zu hohen Kosten führten. Hier geht es nicht um Theorie – sondern um konkrete Schritte, die Sie heute unternehmen können, um überzahlt zu vermeiden.

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