Schenkungssteuer: Was Sie über Steuerpflicht, Freibeträge und Ausnahmen wissen müssen

Wenn Sie jemandem etwas schenken – sei es Geld, ein Auto oder sogar eine Immobilie – kann Schenkungssteuer, eine Steuer, die auf den Wert von Geschenken erhoben wird, die zwischen lebenden Personen übertragen werden. Auch bekannt als Vermögensübertragungssteuer, greift sie, wenn der Wert des Geschenks einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Die Steuer gilt nicht für alle Schenkungen, aber sie betrifft viele Familien, besonders wenn es um Immobilien, hohe Geldbeträge oder Geschäftsanteile geht.

Der Steuerfreibetrag, der Betrag, den Sie steuerfrei verschenken dürfen, ohne dass die Schenkungssteuer fällig wird hängt von der Beziehung ab. Eltern können ihren Kindern bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken – alle zehn Jahre neu. Großeltern können Enkeln bis zu 200.000 Euro geben. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Diese Freibeträge gelten nicht nur einmalig, sondern wiederholen sich alle zehn Jahre. Wichtig: Die Steuer wird nicht vom Schenker, sondern vom Beschenkten gezahlt. Viele denken, der Elternteil zahlt – falsch. Es ist das Kind, das die Rechnung bekommt.

Die Erbschaftsteuer, eine Steuer, die auf Vermögen fällt, das nach dem Tod übertragen wird ist eng verwandt mit der Schenkungssteuer. Sie nutzt dieselben Freibeträge und Steuersätze. Deshalb ist eine Schenkung vor dem Tod oft sinnvoll: Sie verteilt das Vermögen früher, reduziert die spätere Erbschaft und kann Steuern sparen – wenn man die zehn-Jahres-Frist beachtet. Aber Vorsicht: Wer versucht, die Steuer zu umgehen, indem er kleinere Geschenke über viele Jahre verteilt, läuft Gefahr, von den Finanzämtern als gezielte Umgehung erkannt zu werden. Das Finanzamt sieht dann oft einen Zusammenhang – besonders bei Immobilien.

Was viele nicht wissen: Nicht jede Schenkung ist steuerpflichtig. Kleine Geschenke zu Geburtstagen, Weihnachten oder Hochzeiten – bis zu 370 Euro pro Jahr – fallen nicht unter die Schenkungssteuer. Auch die Übertragung von Hausrat, Möbeln oder Familienfotos ist steuerfrei. Und wenn Sie ein Haus an Ihr Kind verschenken, aber weiter darin wohnen, gilt das als "Nutzungsrecht" – das kann die Steuer lasten. Die Finanzämter prüfen genau, wer was bekommt und wie es genutzt wird.

Wenn Sie eine Schenkung planen, ist die Dokumentation entscheidend. Ein notarieller Vertrag ist bei Immobilien Pflicht – aber auch bei größeren Geldsummen ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll. Notare, Steuerberater und sogar Banken fragen nach dem Freibetrag. Wer nichts dokumentiert, riskiert später Streit mit dem Finanzamt. Es gibt keine pauschale Lösung. Was für eine Familie passt, ist für eine andere falsch. Deshalb lohnt es sich, vor der Schenkung genau zu prüfen: Wie viel ist drin? Wer ist der Begünstigte? Wann ist der nächste Freibetrag verfügbar? Und was passiert, wenn das Geschenk später verkauft wird?

In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Familien Schenkungssteuer vermeiden, wie sie Immobilien übertragen und wie sie die Freibeträge optimal nutzen. Keine Theorie – nur echte Fälle, klare Zahlen und praktische Tipps, die Sie direkt anwenden können.

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