WEG: Was Sie über Wohnungseigentum und Gemeinschaftsregelungen wissen müssen
Ein WEG, das Wohnungseigentumsgesetz, regelt, wie Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus gemeinsam entscheiden und Kosten teilen. Auch bekannt als Wohnungseigentumsgesetz, ist es die Grundlage für jedes gemeinsame Wohnen in einer Eigentümergemeinschaft. Ohne WEG wäre es unmöglich, Dachsanierungen, Heizungswechsel oder Treppenhausrenovierungen fair zu planen. Viele denken, WEG bedeutet nur Monatsbeiträge zahlen – doch es geht viel tiefer. Es definiert, wer was besitzt, wer abstimmt und wer für Schäden haftet.
Im WEG geht es um Teileigentum, das ist Ihr individueller Wohnraum – Wohnung, Kellerabteil, Garagenplatz, und um Gemeinschaftseigentum, das ist alles, was alle gemeinsam nutzen: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Wasserleitungen. Wer das nicht versteht, gerät schnell in Konflikte. Ein kaputter Dachbalken? Das ist Gemeinschaftseigentum – die Kosten tragen alle. Eine kaputte Waschmaschine in Ihrer Wohnung? Das ist Teileigentum – Sie zahlen selbst. Die Gemeinschaftsverwaltung, die Organisation, die die Entscheidungen umsetzt und Rechnungen begleicht, ist oft der Knackpunkt. Viele Hausgemeinschaften haben keinen ordentlichen Verwalter – und dann läuft alles schief. Fördermittel für Dämmung? Nur, wenn die Mehrheit zustimmt. Ein neues Fenster? Nur, wenn die Satzung es zulässt. Und wer denkt, er kann einfach streichen, was ihm gefällt? Der WEG sagt Nein.
Diese Themen tauchen in den Artikeln hier wieder auf: Ob es um Dachsanierung, Fenstertausch im Denkmalschutz oder Kellerabdichtung geht – alles, was gemeinsam ist, muss im WEG geregelt sein. Wer eine Hausrenovierung plant, muss wissen: Kein Handwerker kommt ohne Zustimmung der Gemeinschaft rein. Wer Fördermittel will, braucht einen Beschluss. Wer Streit vermeiden will, versteht die Regeln. Hier finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Eigentümer mit WEG-Problemen umgegangen sind – von der Abstimmung über die KfW-Förderung bis zur Klärung von Kostenverteilungen. Kein theoretisches Gedankenspiel. Nur das, was in der Praxis zählt.
Kurzzeitvermietung in der WEG: Was erlaubt ist und was Sie wissen müssen
1 Kommentare
Kurzzeitvermietung in der WEG ist erlaubt - wenn die Teilungserklärung nichts verbietet und Sie lokale Gesetze einhalten. Erfahren Sie, was der BGH entschieden hat, wie Sie Bußgelder vermeiden und warum Kommunikation mit der WEG entscheidend ist.
Weiterlesen